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- René Florian / Geschäftsführer 


Wesentliche Änderungen zur neuen Wegzugsbesteuerung ab 2025

📉 Stärkere Belastung für Privatpersonen: Ab 2025 gilt die Wegzugsbesteuerung auch für Privatpersonen mit Investmentanteilen. Das betrifft nun nicht nur Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen, sondern auch privates Vermögen wie Investmentfonds.

✈️ Neue Steuerpflicht bei Wegzug: Wer mindestens 1 % eines Investmentfonds hält oder Anteile im Wert von über 500.000 Euro besitzt, wird bei Wegzug aus Deutschland steuerpflichtig.

💬 Erweiterung auf intransparente Investmentfonds: Besonders betroffen sind intransparente Investmentfonds. Für Spezial-Investmentfonds gelten zusätzliche Verschärfungen ohne explizite Schwellenwerte.

Kürzere Frist und sofortige Besteuerung: Die neuen Regelungen knüpfen an § 6 AStG und § 17 EStG an. Die bisherige Stundungsoption für Wegzüge innerhalb der EU wird verkürzt, und die Steuer ist in den meisten Fällen sofort fällig. Ratenzahlungen sind nur unter strengen Bedingungen möglich.

🛠️ Spezifische Sonderregelungen für Investmentfonds: Frühere Ausnahmen bei vorübergehender Abwesenheit sowie für schädliche Gewinnausschüttungen entfallen. Die neuen Regelungen sollen verhindern, dass Gewinne bei Wegzug steuerfrei bleiben.

📋 Handlungsbedarf für Auswanderungspläne: Wer einen Wegzug und Investments plant, sollte unbedingt Beratung in Anspruch nehmen, um die Steuerlast frühzeitig und umfassend zu planen.

Neues Wegzugbe-steuerungsgesetz

Ab dem 01.01.2025 wird Deutschland die Wegzugsbesteuerung nach Paragraph 6 AStG. weiter verschärfen. Der deutsche Staat will damit die legale Steuerumgehung bekämpfen und Besteuerungslücken schließen.

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Quellennachweis:


https://t.co/hCSpMLQFTz
S.51-52: https://t.co/IQAMBfou1G


Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob in § 19 InvStG und in § 49 InvStG
eine Regelung aufzunehmen ist, die – in Anlehnung an § 6 des Außensteuergesetzes – bei einem Wegfall
oder einer Beschränkung des Besteuerungsrechts in Deutschland eine Besteuerung der stillen Reserven 

si-chergestellt und mit der eine Steuerumgehung ausgeschlossen werden kann.

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